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   BPatG, 29.08.2007 - 26 W (pat) 48/06   

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BPatG, 29.08.2007 - 26 W (pat) 48/06 (https://dejure.org/2007,32084)
BPatG, Entscheidung vom 29.08.2007 - 26 W (pat) 48/06 (https://dejure.org/2007,32084)
BPatG, Entscheidung vom 29. August 2007 - 26 W (pat) 48/06 (https://dejure.org/2007,32084)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 29.08.2007 - 26 W (pat) 48/06
    Die Warenform muss es dem Verkehr ermöglichen, die betreffenden Waren auch ohne analysierende und vergleichende Betrachtungsweise sowie ohne besondere Aufmerksamkeit oder nähere Prüfung von den Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2004, 428 Henkel; EuGH GRUR Int. 2005, 135 Maglite).
  • BPatG, 09.03.2007 - 24 W (pat) 110/05

    BAGNO

    Auszug aus BPatG, 29.08.2007 - 26 W (pat) 48/06
    Insoweit handelt es sich vorliegend nicht um eine wirtschaftlich nachvollziehbare, objektiv gegenständliche Beschränkung der Anmeldung auf Waren einer bestimmten Art oder Beschaffenheit, sondern nur um eine subjektive, die spätere Verwendung der Waren betreffende Eingrenzung (vgl. BPatG PAVIS PROMA 24 W (pat) 110/05 - Bagno), die zu einer Rechtsunsicherheit hinsichtlich des Umfangs des Markenschutzes führen würde (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor) und aus der sich daher allein keine Herkunftskennzeichnung ableiten lässt, weil sich die angemeldete Marke - wie hier - in den werbeüblichen Gestaltungsspielraum von Verpackungen ohne Weiteres einfügt.
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 29.08.2007 - 26 W (pat) 48/06
    Unterscheidungskraft im Sinne der vorgenannten Bestimmung besitzt eine Marke nur dann, wenn sie geeignet ist, die Waren und Dienstleistungen, für die Schutz begehrt wird, als von einem bestimmten Unternehmen kommend zu kennzeichnen und diese Produkte und Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2002, 804 Philips).
  • BPatG, 21.09.2005 - 26 W (pat) 193/04
    Auszug aus BPatG, 29.08.2007 - 26 W (pat) 48/06
    Weist das Warenumfeld bereits eine große Vielfalt an Formen auf, in die sich die angemeldete Marke ohne weiteres einfügt, so ist die Unterscheidungskraft zu verneinen, sofern sich nicht ausnahmsweise feststellen lässt, dass der Verkehr die Produkte der verschiedenen Hersteller auf dem betreffenden Warengebiet anhand der Form voneinander unterscheidet (vgl. PAVIS PROMA BPatG 26 W (pat) 193/04 Waschmitteltablette).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 29.08.2007 - 26 W (pat) 48/06
    Insoweit handelt es sich vorliegend nicht um eine wirtschaftlich nachvollziehbare, objektiv gegenständliche Beschränkung der Anmeldung auf Waren einer bestimmten Art oder Beschaffenheit, sondern nur um eine subjektive, die spätere Verwendung der Waren betreffende Eingrenzung (vgl. BPatG PAVIS PROMA 24 W (pat) 110/05 - Bagno), die zu einer Rechtsunsicherheit hinsichtlich des Umfangs des Markenschutzes führen würde (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor) und aus der sich daher allein keine Herkunftskennzeichnung ableiten lässt, weil sich die angemeldete Marke - wie hier - in den werbeüblichen Gestaltungsspielraum von Verpackungen ohne Weiteres einfügt.
  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04

    LOKMAUS

    Auszug aus BPatG, 29.08.2007 - 26 W (pat) 48/06
    Dass die Anmelderin die angemeldete Marke ihren Ausführungen zufolge als "erste und einzige" diese Verpackungsform auf dem Tabakwaren-Sektor wählt, vermag eine Unterscheidungskraft nicht zu begründen, da die Entstehung einer Marke nicht für die markenrechtliche Beurteilung maßgebend sein kann und das Bestehen etwaiger Urheberrechte für die Frage der Registrierung bzw. Löschung einer Marke nicht relevant ist (vgl. hierzu auch BGH GRUR 2005, 578 ff. - LOKMAUS).
  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 29.08.2007 - 26 W (pat) 48/06
    Die Warenform muss es dem Verkehr ermöglichen, die betreffenden Waren auch ohne analysierende und vergleichende Betrachtungsweise sowie ohne besondere Aufmerksamkeit oder nähere Prüfung von den Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2004, 428 Henkel; EuGH GRUR Int. 2005, 135 Maglite).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

    Auszug aus BPatG, 29.08.2007 - 26 W (pat) 48/06
    Zwar darf die Prüfung bei dreidimensionalen Marken nicht strenger als bei den anderen Markenkategorien ausfallen (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 631 TABS).
  • BPatG, 12.12.2007 - 29 W (pat) 134/05

    My World

    (3.) Die Aussagen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zur Interpretation aller Schutzhindernisse im Lichte des Allgemeininteresses an der Freihaltung der Werbesprache für die anderen Wettbewerber (EuGH, GRUR 1999, 723 Rn. 25 Chiemsee; 2002, 804 Rn. 77 - Philips; GRUR Int. 2004, 631, Rn. 4448 - Dreidimensionale Tablettenform I; GRUR 2004, 943 - Rn. 25 - SAT. 2) sowie diejenigen zur strengen und vollständigen Prüfung (EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 68 - POSTKANTOOR), auch wenn sich bisher eine beschreibende Verwendung des Zeichens in diesem Warensegment noch nicht hat feststellen lassen (vgl. BPatG Beschluss v. 29.8. 2007 26 W (pat) 48/06 - Prismenschachtel) sind in die Prüfung der Unterscheidungskraft einzubeziehen (Hacker, a. a. O.; Ströbele, a. a. O.).
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